Online-Nachricht - Montag, 10.05.2021

Corona | Sorgfalt bei der Eingabe der IBAN geboten (DStV)

Bei der Eingabe der korrekten Bankdaten im Rahmen des Antragsverfahrens für die Überbrückungshilfe III ist Sorgfalt geboten, um Verzögerungen bei der Auszahlung der Abschläge zu vermeiden. Dabei ist darauf zu achten, dass die angegebene IBAN mit der beim zuständigen Finanzamt hinterlegten IBAN übereinstimmt. Hierauf macht aktuell der DStV aufmerksam.

Der DStV führt hierzu aus:

Wichtig kann dies insbesondere in Fällen sein, in denen beispielsweise durch die Fusion einzelner Banken den Kunden aus technischen Gründen neue IBAN Nummern zugeteilt wurden. Die Kunden wurden daraufhin regelmäßig von ihrer Bank angeschrieben, ab einem festgelegten Zeitpunkt nur noch die neue IBAN zu verwenden. Gleichwohl sind auch die alten IBAN-Nummern noch einige Zeit für den Zahlungsverkehr weiterhin verwendbar.

Insoweit erscheint es in der Praxis aus Sicht des DStV derzeit angezeigt, im Antrag darauf zu achten, in den genannten Fällen stets die alte IBAN anzugeben, sofern dem zuständigen Finanzamt die neue IBAN nicht bereits mitgeteilt wurde.

Anträge für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe können bis zum gestellt werden.

Quelle: DStV online

Fundstelle(n):
NWB KAAAH-78218