Ablehnung eines Antrags
auf Erlass einer Kindergeldrückforderung - Zuständigkeit
Leitsatz
Für Entscheidungen über einen Erlassantrag ist die Familienkasse
zuständig, die den Bescheid über die Aufhebung und Rückforderung
des zu Unrecht festgesetzten Kindergeldes erlassen hat. Dem Inkasso-Service
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Recklinghausen
fehlt es im Erhebungsverfahren und damit auch bei der Entscheidung
über Erlassanträge an der sachlichen Zuständigkeit, wie es auch
der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord an der sachlichen Zuständigkeit
für eine Entscheidung im Einspruchsverfahren fehlt.
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1164 Nr. 14 VAAAH-78181
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