Grundsteuer | Bundesmodell in NRW (FinMin)
Nordrhein-Westfalen wird von der Öffnungsklausel bei der Grundsteuer keinen Gebrauch machen. Damit wird künftig das Bundesmodell in Nordrhein-Westfalen gelten. Hierauf macht das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Das die gesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund über einen langen Zeitraum nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen. Deshalb musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Steueraufkommen für die Kommunen verlässlich zu sichern.
Das BVerfG hat eine Frist für die Neuregelung bis zum gesetzt. Dem ist der Bundesgesetzgeber mit dem Ende 2019 verabschiedeten, sog. Bundesmodell nachgekommen, welches bundesweit gilt, sofern ein Land nicht von der im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzten Möglichkeit Gebrauch macht, eine Öffnungsklausel zu nutzen und ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen.
Das neue Grundsteuerrecht findet ab dem Anwendung.
Die Umsetzung des Bundesmodells in NRW erfolgt ohne ein eigenes Gesetzgebungsverfahren.
Eine Übersicht zur Umsetzung der unterschiedlichen Modelle in den einzelnen Ländern finden Sie in unserer Online-Nachricht - Grundsteuer Übersicht der Länder-Modelle (FinMin).
Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 6.5.2021 (il)
Fundstelle(n):
NWB IAAAH-78116