Gesetzgebung | Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz im Bundestag
Der Bundestag hat am den Regierungsentwurf für das sog. Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (BT-Drucks. 19/28902) ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Mit dem Vorhaben will die Regierung die Umsetzung der Reform der Grundsteuer erleichtern und Regelungen zur Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer an verschiedene Urteile anpassen.
Der Entwurf schafft eine Regelung, die es erlaubt, dass bestehende wirtschaftliche Einheiten, die für Zwecke der Einheitsbewertung unter Anwendung des § 26 oder des § 34 Absatz 4 bis 6 BewG gebildet wurden, weiterhin für Zwecke der Feststellung von Grundsteuerwerten zugrunde gelegt werden. Damit soll die fristgerechte Umsetzung der Grundsteuerreform gewährleistet werden.
Zudem schafft der Entwurf verschiedene gesetzliche Klarstellungen, z.B. zur Berechnung des maßgeblichen Gebäudealters. Die im Ertragswertverfahren erforderlichen Nettokaltmieten sollen aktualisiert werden, eine neue Mietniveaustufe 7 soll eingeführt werden.
Darüber hinaus soll die Steuermesszahl für Wohngrundstücke gesenkt werden.
Ebenfalls enthalten sind gesetzliche Änderungen zur sach- und praxisgerechten Anwendung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten der Gutachterausschüsse. Auch eine Definition konkreter Anforderungen an die fachliche Eignung des Gutachters beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts soll aufgenommen werden.
Ferner wird mit dem Gesetz der Länder- und Gemeindeanteil an der Finanzierung des Kinderbonus 2021 des dritten Corona-Steuerhilfegesetzes erstattet.
Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Quelle: Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
PAAAH-78063