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Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
Das BMF äußert sich zu den steuerfreien Mindestbeträgen für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen im Zusammenhang mit dem am von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien (, NWB AAAAH-76114).
Das BMF führt aus:
Die steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen in R 3.12 Abs. 3 LStR sollen mit dem am von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 – LStÄR 2021) rückwirkend zum von 200 € auf 250 € monatlich sowie in R 3.12 Abs. 5 Satz 1 LStR für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 € auf 8 € am Tag angehoben werden.
Es bestehen keine Bedenken, diese erhöhten Mindestbeträge in R 3.12 Abs. 3 LStR und R 3.12 Abs. 5 Satz 1 LStR im Vorgriff auf d...