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BMF | Steuerbefreiung der Gegenstände zur Versorgung von Schiffen
Nachdem das BMF erst zum den Abschnitt 8.1 Abs. 4 UStAE im Hinblick auf Artikel für den Verkauf in Bordläden umgestaltet (und die in diesem Schreiben gewährte Frist v. in einem weiteren Schreiben v. auf den verlängert) hatte, hat es mit Schreiben v. den UStAE erneut angepasst. Danach gelten als Gegenstände zur Versorgung von Schiffen u. a. Waren für Schiffsapotheken, Bordkantinen sowie Bordläden, wenn diese üblicherweise für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Besatzungsmitglieder oder die Fahrgäste an Bord bestimmt sind. Wie offenbar im Fall der anderen in diesem Absatz genannten Waren soll die Steuerbefreiung der Lieferung von für Bordläden bestimmte Waren künftig also nur noch infrage kommen, wenn es sich dabei um Gegenstände des Bordbedarfs handelt. Insbesondere sol...