Gesetzgebung | Neuregelungen Mai 2021 (Bundesregierung)
Die Bundesregierung informiert über die Neuregelungen im Mai 2021. Hierzu zählen u.a. die Bundes-Notbremse ab einer Inzidenz von 100, verpflichtende Testangebote, die Ausweitung der Kinderkrankentage sowie die Auszahlung des Kinderbonus.
Corona-Pandemie
Bundesweite Notbremse beschlossen
Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, werden dort künftig bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Ziel ist, die dritte Welle der Pandemie zu bremsen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz ist am 23. April in Kraft getreten.
Künftig zwei Testangebote pro Woche
Mit der ergänzten Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Unternehmen seit dem 23. April ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten.
Entlastung für Eltern I - Kinderkrankentage
Die Kinderkrankentage für das Jahr 2021 werden nochmals um 10 Tage pro Elternteil und Kind ausgeweitet, für Alleinerziehende um 20 Tage. Jedes Elternteil hat im Jahr 2021 nun insgesamt 30 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind, Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Die Regelungen treten rückwirkend zum 5. Januar in Kraft.
Entlastung für Eltern II - Kinderbonus 2021
Eltern erhalten für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Wie schon der Kinderbonus im vergangenen Jahr wird er nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Insgesamt profitieren rund 18 Millionen Kinder in Deutschland vom Kinderbonus. Ausgezahlt wird er im Mai.
Einreisebeschränkungen aus Virusvarianten-Gebieten verlängert
Die Coronavirus-Schutzverordnung ist bis einschließlich verlängert worden. Neben den geltenden Test- und Quarantäneregeln soll so der Eintrag von besorgniserregenden Virusvarianten nach Deutschland auch weiterhin verhindert werden.
Weiterer Schritt auf dem Weg zum europäischen Aufbaufonds
Mit dem Inkrafttreten des sog. Eigenmittelbeschlusses können bald Mittel aus dem europäischen Aufbaufonds fließen. Die Finanzhilfen sollen die 27 Mitgliedsstaaten dabei unterstützen, die Auswirkungen der Covid‑19-Pandemie zu bewältigen. Jetzt muss der Aufbaufonds noch in den einzelnen Mitgliedsländern ratifiziert werden.
Arbeit
Höhere Mindestlöhne und mehr Urlaub in der Pflege
Gut 1,2 Millionen Menschen arbeiten in der Altenpflege. Ob Hilfskraft oder Pflegefachkraft: Für alle gelten künftig höhere Mindestlöhne. Mehr Urlaub steht ihnen auch zu.
Justiz
Hetze im Netz
Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sieht höhere Strafen bei Morddrohungen in sozialen Medien, Gewalt gegen Beschäftigte in Rettungsstellen oder auch antisemitisch motivierten Straftaten vor.
Besserer Schutz für Kinder und Jugendliche im Netz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien ist mit der Reform des Jugendschutzgesetzes ab 1. Mai verpflichtend. Anbieter müssen Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen bewahren.
Inneres
Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes neu geregelt
In der Neufassung des Bundesnachrichtendienst-Gesetzes sind die Befugnisse des BND im gesamten Bereich der technischen Aufklärung präziser geregelt. Zudem werden Kontrollmechanismen eingeführt, die die Legitimation der Ausland-Fernmeldeaufklärung stärken. Das Gesetz trat in einzelnen Bereichen am in Kraft.
Steuer-Identifikationsnummer als übergreifendes „Ordnungsmerkmal“
Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, wenn diese bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Mit dem Inkrafttreten des Registermodernisierungsgesetzes kann das „Once-Only“-Prinzip verwirklicht werden.
Meldewesen soll bürgerfreundlicher werden
Bürgerinnen und Bürgern ist es erstmals möglich, ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal selbst aus dem Melderegister abzurufen und für verschiedene Zwecke weiter zu nutzen.
Verbraucherschutz
Kinderspielzeug soll sicherer werden
Ende Mai treten zwei neue EU-Spielzeugrichtlinien in Kraft. Ab dem 20. Mai gelten niedrigere Aluminium-Grenzwerte, ab dem 21. Mai niedrigere Formaldehyd-Grenzwerte. Die neuen Grenzwerte gelten auch für importiertes Spielzeug.
Weitere Informationen zu Aluminium-Grenzwerte
Weitere Informationen zu Formaldehyd-Grenzwerte
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
OAAAH-77583