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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 1388/19 EFG 2021 S. 935 Nr. 11

Gesetze: EStG § 6b ; EStG § 6c

Schätzungsbefugnis bei Inanspruchnahme des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG

Leitsatz

In Fällen, in denen der Gewinn eines Steuerpflichtigen in einem Wirtschaftsjahr, das in den nach § 6b Abs. 3 EStG maßgebenden Zeitraum fällt, geschätzt wird, ist kein Zuschlag in Höhe des ursprünglichen Abzugsbetrags in Ansatz zu bringen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 935 Nr. 11
KÖSDI 2021 S. 22304 Nr. 7
UAAAH-77542

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 26.01.2021 - 3 K 1388/19

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