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Die Doppelstiftung und weitere Nachfolgestrukturen
Unter Einbeziehung von in- und ausländischen Stiftungen sowie Gesellschaften
Die Stiftungszivilrechtsreform ist in vollem Gange (vgl. Regierungsentwurf, BR-Drucks. 143/21 v. 12.2.2021) und am Ende des vergangenen Jahres wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 das Gemeinnützigkeitsrecht wesentlich reformiert (Art. 27 JStG 2020). Zudem urteilte der Bundesgerichtshof (, NWB OAAAH-64399) jüngst über Haftungsansprüche im Zusammenhang mit der Beratung zur Errichtung einer sog. Doppelstiftung. Vor diesem Hintergrund widmet sich der nachfolgende Beitrag u. a. der Doppelstiftung als Nachfolgestruktur.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Der Grundgedanke einer Doppelstiftung
[i]Zwei unabhängige unternehmensverbundene StiftungenBei einer Doppelstiftung handelt es sich um zwei unabhängige unternehmensverbundene Stiftungen bürgerlichen Rechts, die als Beteiligungsträgerstiftungen Anteile an der Unternehmens-Holding halten. Dabei dient eine Stiftung der Versorgung des Stifters und seiner Familie (privatnützige Familienstiftung) und eine Stiftung verfolgt steuerbefreite Zwecke (gemeinnützige Stiftung).
Im [i]Hölscheidt, NWB 17/2021 S. 1257Streitfall BGH (IX ZR 228/19) hatte die Steuerberatungsgesellschaft zur Regelung der vorgezogenen Unternehmensnachfo...