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Umsatzsteuer | Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt – Regelsteuersatz für die Überlassung von Vieheinheiten
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Überlassung von Vieheinheiten durch einen Gesellschafter an eine Personengesellschaft unter gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eines Vorabgewinns erfolgt gegen Entgelt, wenn der Gesellschafter mit der Zahlung rechnen kann. (2) Die Umsätze aus der Überlassung von Vieheinheiten unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, sondern dem Regelsteuersatz.