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Lexikon - Stand: 21.06.2024

Rückstellungen: Pensionsverpflichtungen

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung

1.1 Definition der betrieblichen Altersversorgung

Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zusagt und die Ansprüche von dem Eintritt dieser Ereignisse abhängen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber (Direktzusage) oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen (vgl. § 1b Abs. 2 bis 4 BetrAVG). Im Regelfall erfolgen die zugesagten Leistungen in Form lebenslänglicher Leibrenten, die bis zum Tode des Versorgungsberechtigten oder dessen Hinterbliebenen gezahlt wird. Denkbar sind aber auch abgekürzte Zeitrenten, Einmalzahlungen oder Sachzuwendungen.

Hinweis:

Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).

1.2 Arten von Altersversorgungsverpflichtungen

Es stehen nach dem BetrAVG fünf mögliche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung:

  • Direktzusage ...

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