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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 1948/18 EFG 2021 S. 1292 Nr. 15

Gesetze: EStG § 10f Abs. 1, EStG § 10f Abs. 5, EStG § 7i Abs. 1, EStG § 7i Abs. 2

Steuerbegünstigung für Sanierungsmaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen Baudenkmal

Abstimmungserfordernis

Leitsatz

Die Steuerbegünstigung für Sanierungsmaßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmal im EU-Ausland (hier: Elsass) kann nicht gewährt werden, wenn die Baumaßnahmen nicht in Abstimmung mit der zuständigen (hier: französischen) Denkmalschutzbehörde durchgeführt worden sind, obwohl das nationale Denkmalschutzrecht des anderen EU-Mitgliedstaats eine solche Abstimmung vorsieht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 45
DStRE 2021 S. 1476 Nr. 24
EFG 2021 S. 1292 Nr. 15
EStB 2021 S. 447 Nr. 10
IWB-Kurznachricht Nr. 17/2021 S. 682
MAAAH-77066

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.01.2021 - 3 K 1948/18

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