Steuerbegünstigung für Sanierungsmaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen Baudenkmal
Abstimmungserfordernis
Leitsatz
Die Steuerbegünstigung für Sanierungsmaßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmal im EU-Ausland (hier: Elsass)
kann nicht gewährt werden, wenn die Baumaßnahmen nicht in Abstimmung mit der zuständigen (hier: französischen) Denkmalschutzbehörde
durchgeführt worden sind, obwohl das nationale Denkmalschutzrecht des anderen EU-Mitgliedstaats eine solche Abstimmung vorsieht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 45 DStRE 2021 S. 1476 Nr. 24 EFG 2021 S. 1292 Nr. 15 EStB 2021 S. 447 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 17/2021 S. 682 MAAAH-77066
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.01.2021 - 3 K 1948/18
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