Steuerpflichtigkeit von Arbeitslohn aus einer inländischen
öffentlichen Kasse: Zahlung der Dienstbezüge eines im Ausland
tätigen Priesters durch Bistum der römisch-katholischen Kirche
Deutschlands – Erforderlichkeit der Dienstaufsicht durch die
öffentliche Hand bei juristischer Person des öffentlichen Rechts
Leitsatz
1. Die inländische Steuerpflicht der von einem Bistum der römisch-katholischen Kirche Deutschlands gezahlten Dienstbezüge
eines im Ausland tätigen Priesters aufgrund deren Herkunft aus einer inländischen öffentlichen Kasse folgt bereits aus dem
Umstand, dass es sich bei der römisch-katholischen Kirche Deutschlands um eine juristische Person des öffentlichen Rechts
handelt.
2. Einer darüber hinaus gehenden Dienstaufsicht und der Prüfung des Finanzgebarens des Bistums durch die öffentliche Hand
bedarf es zur Annahme einer öffentlichen Kasse nicht.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 47 DStRE 2022 S. 17 Nr. 1 EFG 2021 S. 1130 Nr. 13 HAAAH-77033
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 11.03.2021 - 12 K 1517/17 AO
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