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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 12 K 1517/17 AO EFG 2021 S. 1130 Nr. 13

Gesetze: EStG § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; EStG § 1 Abs. 4; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b; EStG § 50d Abs. 1 Satz 2; AO § 37 Abs. 1; AO § 218 Abs. 2

Steuerpflichtigkeit von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse: Zahlung der Dienstbezüge eines im Ausland tätigen Priesters durch Bistum der römisch-katholischen Kirche Deutschlands – Erforderlichkeit der Dienstaufsicht durch die öffentliche Hand bei juristischer Person des öffentlichen Rechts

Leitsatz

1. Die inländische Steuerpflicht der von einem Bistum der römisch-katholischen Kirche Deutschlands gezahlten Dienstbezüge eines im Ausland tätigen Priesters aufgrund deren Herkunft aus einer inländischen öffentlichen Kasse folgt bereits aus dem Umstand, dass es sich bei der römisch-katholischen Kirche Deutschlands um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

2. Einer darüber hinaus gehenden Dienstaufsicht und der Prüfung des Finanzgebarens des Bistums durch die öffentliche Hand bedarf es zur Annahme einer öffentlichen Kasse nicht.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 47
DStRE 2022 S. 17 Nr. 1
EFG 2021 S. 1130 Nr. 13
HAAAH-77033

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 11.03.2021 - 12 K 1517/17 AO

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