Einkommensteuer | Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG veröffentlicht ( :003).
Hintergrund: Steuerfrei sind gem. § 3 Nr. 34 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) genügen, soweit sie 600 € je Kalenderjahr und Arbeitnehmer nicht übersteigen“.
Nach der Gesetzesbegründung fallen unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG: Maßnahmen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention, die nach § 20 Absatz 2 Satz 2 SGB V zertifiziert sind sowie gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), die den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV Spitzenverband) nach § 20 Absatz 2 Satz 1 und § 20b Absatz 1 SGB V festgelegten Kriterien entsprechen.
Das BMF-Schreiben erläutert die folgenden Punkte:
Verweis in § 3 Nr. 34 EStG auf die Vorschriften der §§ 20, 20b SGB V
Nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers
Bewertung der Leistungen und Zufluss
Leistungen, die nicht nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind
Im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegende ArbeitgeberLeistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Unterstützungsmöglichkeiten durch Krankenkassen
Das vollständige Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
OAAAH-76815