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USt direkt digital Nr. 9 vom Seite 11

Steuerbare Leistungen zwischen zwei Niederlassungen möglich

– Danske Bank

Dr. Michael Rust

Leistungsverrechnungen zwischen Niederlassungen eines Unternehmens sind mangels Leistungsaustausch grds. nicht steuerbar. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Das hatte der EuGH bereits in der Rs. „Skandia America“ festgestellt und jüngst in der Rs. „Danske Bank“ bestätigt. Diese Rechtsprechung ist für alle Unternehmer wichtig, die Niederlassungen in unterschiedlichen Ländern haben und zumindest in einem dieser Länder mit einer Niederlassung Mitglied einer Organschaft (Mehrwertsteuergruppe) sind. Nach Auffassung des EuGH können Leistungen zwischen diesen Niederlassungen steuerbar sein.

I. Leitsatz

Art. 9 Abs. 1 und Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass die in einem Mitgliedstaat ansässige Hauptniederlassung einer Gesellschaft, die zu einer Mehrwertsteuergruppe i. S. von Art. 11 gehört, und die in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Zweigniederlassung dieser Gesellschaft für Mehrwertsteuerzwecke als getrennte Steuerpflichtige anzusehen sind, wenn die Hauptniederlassung für die Zweigniederlassung Dienstleistungen erbringt und ihr die Kosten für diese Dienstleistungen zurechnet.

II. Sachverhalt

Die Hauptniederlassung der ...

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