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§ 32 EStG; Musterverfahren wegen
steuerlicher Berücksichtigung von Auslandskindern nach den Vorschriften
des Steuersenkungsgesetzes 1986/1988;
Ruhen des Verfahrens
gemäß
§ 363 Abs. 2 AO
Bezug:
Im Hinblick auf die (BStBl 1990 II S. 898) und vom (BStBl 1992 II S. 896) sowie die inzwischen bestehenden Verwaltungsregelungen (Hinweis auf BdF-Schreiben vom – IV B 6 – S 2352 – 22/92 – BStBl 1992 I S. 448) sind Einspruchsverfahren wegen steuerlicher Berücksichtigung von Auslandskindern nach den Vorschriften des Steuersenkungsgesetzes 1986/1988 nicht weiterhin ruhen zu lassen.