Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil J: Sonstige Einkünfte – Anlage SOS. 594
I. Vordrucke
1. Anlage SO 2020
S. 595
S. 596
2. Anleitung zur Anlage SO 2020
S. 597
S. 598
Hinweise zur Anlage SO
Die Anlage SO wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben.
Zusammenveranlagung (Zeile 3): In Zeile 3 wurde rechts ein Hinweis angebracht, dass die Anlage SO bei Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gemeinsam auszufüllen ist.
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
1. Gesetzesänderungen
Vorbemerkung: Auf den Abdruck redaktioneller Änderungen wurde verzichtet. Die Änderungen sind durch Fett-Druck hervorgehoben oder ggf. durch Streichungen kenntlich gemacht.
1.1 Einkommensteuergesetz
§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG
§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG lautet:
(1a) 1Sonderausgaben sind auch die folgenden Aufwendungen:
2. auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, wenn der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. 2Dies gilt nur für
a) Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die eine Tätigkeit im Sinne der §§ 13, 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder des § 18 Absatz 1 ausübt,
b) Versorgungsle...