Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020
1. Aufl. 2021
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Teil H: Einkünfte aus Kapitalvermögen – Anlage KAP, Anlage KAP-BET und Anlage KAP-INVS. 446
I. Vordrucke
1. Anlage KAP 2020
S. 447
S. 448
2. Anleitung zur Anlage KAP 2020
S. 449
S. 450
S. 451
S. 452
3. Anlage KAP-BET 2020
S. 453
S. 454
4. Anlage KAP-INV 2020
S. 455
S. 456
5. Anleitung zur Anlage KAP-INV 2020
S. 457
S. 458
S. 459
6. Merkblatt "Anlage KAP und Günstigerprüfung"
S. 460
S. 461
Hinweise zur Deklaration privater Kapitaleinkünfte
Die Deklaration privater Kapitaleinkünfte hat mithilfe der Formulare „Anlage KAP“, „Anlage KAP-BET“ und „Anlage KAP-INV“ zu erfolgen. Bei der Eintragung in den unterschiedlichen Formularen bleibt zu berücksichtigen, dass jeder Kapitalertrag grundsätzlich nur einmal in einem der Formulare eingetragen werden soll. Das heißt die Eintragung „eines Kapitalertrags“ in mehreren Formularen ist nicht vorgesehen. Vor Eintragung der Kapitalerträge muss also immer geklärt werden, welches Formular „das richtige Formular“ ist.
Hinweis: Mehrfache Eintragungen können ausnahmsweise dann erforderlich sein, wenn dies für die Anwendung des zutreffenden Tarifs von Bedeutung ist. Siehe z. B. die Eintragung in den Zeilen 35/36 der Anlage KAP.
Anlage KAP: Die Eintragungen in der Anlage KAP erfolgen personenbezogen. In der Anlage KAP sind sämtliche Kapitalerträge eintragen, die nicht über di...