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Umsatzsteuer | Vorsteuer-Vergütung, Gegenseitigkeit
Das BMF hat die aktualisierten Verzeichnisse der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit i. S. des § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, bekannt gegeben ( :001, NWB CAAAH-74058).
Hintergrund: Mit , NWB RAAAE-77338 (BStBl 2014 I S. 1369), zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit i. S. des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG (neu: § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG) besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, herausgegeben worden.
Das BMF hat nun die Verzeichnisse durch die dem Schreiben beiliegenden, geänderten Verzeichnisse ersetzt. Die Änderungen beruhen auf der Feststellung, dass die Gegenseitigkeit zum Vereinigten Königreich Gro...