Die Beklagte wendet sich mit ihrer Berufung gegen die mit dem angefochtenen Gerichtsbescheid vorgenommene Aufhebung ihres Bescheides vom 8. Juni 2018 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 29. November 2018, mit dem sie auf der Grundlage einer nach § 28p SGB IV durchgeführten Betriebsprüfung das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Klägerin und der zu 1. beigeladenen Geschäftsführerin festgestellt und hieran anknüpfend die Klägerin als Arbeitgeberin zur Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen zu allen Zweigen der Sozialversicherung für den Prüfzeitraum 7. Januar 2014 bis 11. Februar 2018 in einer Gesamthöhe von 49.022,31 € aufgefordert hat.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 44/2021 S. 3243 PAAAH-76028
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 10.03.2021 - L 2 BA 29/20
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