1. Eine allgemeine anwaltliche Beratung zur Frage einer etwaigen Scheinselbständigkeit im Vorgriff auf die beabsichtigte Beauftragung eines Einzelunternehmers lässt nicht ohne Weiteres den bedingten Vorsatz in Bezug auf den Verstoß gegen zentrale arbeitgeberbezogene Pflichten des Sozialversicherungs- und Steuerrechts entfallen.
2. Eine unbillige Härte der sofortigen Vollziehung eines Beitragsbescheides ist nicht bereits mit den hiermit verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen der finanziellen Belastung indiziert, sondern setzt die Glaubhaftmachung darüber hinausgehender, nicht oder nur schwer wiedergutzumachender Nachteile voraus
Fundstelle(n): TAAAH-75996
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.02.2021 - L 28 BA 2/21 B ER
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.