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ZFA Nr. 4 vom Seite 22

Digitalisierung im Gesundheitswesen – wie weit sind wir?

Oberstudienrat Diplom-Kaufmann Volker Helfen; Saarlouis

Die Digitalisierung erfasst auch das Gesundheitswesen. Die Patienten informieren sich im Internet und nutzen mobile Geräte und Apps, um Gesundheitsdaten zu erfassen und auszuwerten. Ärztinnen und Ärzte bieten Rat und Hilfestellungen via Internet an. Seit 2017 wird die Telematikinfrastruktur bundesweit im Gesundheitswesen eingeführt. Die meisten Arzt- und Zahnarztpraxen sind bereits daran angeschlossen, in diesem Jahr sollen die Krankenhäuser und Apotheken folgen. Auf dieser Grundlage können erste Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – der elektronische Medikationsplan und die elektronische Notfalldaten- und die Patientenakte – genutzt werden.

(Rechtliche) Grundlagen

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen, z. B. mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) oder dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) ausgebaut.

Mit dem TSVG vom wurden die Kranke...