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BMF - IV B 2 - S 2244 - 4/93

§ 17 EStG Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i.S. des § 17 EStG innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG

Nach § 17 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb – unter bestimmten Voraussetzungen – auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Verluste aus einer solchen Veräußerung können bei anderen Einkünften unbegrenzt berücksichtigt werden. Demgegenüber dürfen Verluste aus Spekulationsgeschäften mit Kapitalbeteiligungen – dies sind Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als sechs Monate beträgt – gemäß § 23 Abs. 4 EStG nur beschränkt ausgeglichen und überhaupt nicht abgezogen werden. Wird eine wesentliche Beteiligung innerhalb von sechs Monaten nach Anschaffung mit Verlust veräußert, ist fraglich, ob dieser Verlust nach § 17 EStG berücksichtigt werden darf. Dies hat der  – (BStBl 1993 II S. 292) unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung mit der Begründung bejaht, § 17 EStG habe Vorrang vor § 23 EStG.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt der BdF zur Anwendung des  – (BStBl 1993 II S. 292) wie folgt Stellung:

Das Urteil entspricht nicht der Auslegung, die § 17 EStG durch die bisherige Rechtsprechung des BFH gefunden hat.

Die A...

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BMF v. 10.04.1993 - IV B 2 - S 2244 - 4/93

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