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FG Rheinland-Pfalz 24.11.2020 3 K 1192/18, BBK 8/2021 S. 361

Umsatzsteuer | Missbrauch der Ist-Besteuerung

Das Finanzamt kann die Gestattung der Ist-Besteuerung i. S. von § 20 UStG widerrufen, wenn der Unternehmer die Ist-Besteuerung missbraucht. Ein Missbrauch ist anzunehmen, wenn er Rechnungen mit Umsatzsteuer an Gesellschaften ausstellt, an denen er beteiligt ist, die Rechnungen aber anschließend weitgehend nicht bezahlt, sondern dem jeweiligen Verrechnungskonto gutgeschrieben werden. Auf diese Weise kann die jeweilige Gesellschaft die Vorsteuer geltend machen, ohne dass der Unternehmer Umsatzsteuer abführen muss.

Der [i]Kläger ließ sich Rechnungen von „seinen“ GmbH nicht bezahlen Kläger, dem das Finanzamt die Ist-Besteuerung gestattet hatte, war an verschiedenen GmbH beteiligt. Er stellte ihnen für Geschäftsführerleistungen im Zeitraum 2006 bis 2015 Entgelte i. H. von mehr als 1 Mio. € zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung. Diese Rechnungsb...

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