Gesetzgebung | Modernisierung der Körperschaftsteuer beschlossen (BMF)
Das Bundeskabinett hat am 
		den Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Modernisierung des
		Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Kern des Gesetzentwurfes ist die
		Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es
		Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie
		eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden.
Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen:
Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften
Globalisierung der für die Umwandlung von Körperschaften maßgeblichen Teile des Umwandlungssteuergesetzes
Ersatz der Ausgleichsposten bei organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen durch die sog. Einlagelösung
Streichung des Abzugsverbots für Gewinnminderungen aus Währungskursschwankungen
Quelle: BMF Pressemitteilung v. (JT)
Fundstelle(n):
  GAAAH-74651