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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 14 | Gewerberaummiete: Auslegung einer Vereinbarung über die Mietzahlung zuzüglich Umsatzsteuer

Hat der Vermieter einer Gewerbeimmobilie zur Umsatzbesteuerung optiert und haben die Parteien hinsichtlich der monatlichen Grundmiete vereinbart, dass diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten ist, kann nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen werden, dass auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind. Eine entsprechende Vertragsauslegung durch die Vorinstanz ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

Aufmerksam machen möchten wir Sie kurz auch noch auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Vermietung von Gewerbeimmobilien.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Hat der Vermieter einer gewerblich genutzten Immobilie zur Umsatzbesteuerung optiert und haben die Parteien hinsichtlich der monatlichen Grundmiete vereinbart, dass diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten ist, kann davon ausgegangen werden: Auch die umlagefähigen Nebenkosten sind zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten. Eine entsprechende Auslegung des Vertrags durch die Vorinstanz sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

Das soll es gewesen sein, was die aktuellen Urteile angeht. Wir...

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