Corona | Fünfte Verlängerung Konsultationsvereinbarung mit Belgien (BMF)
Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom zur Besteuerung von Grenzpendlern wurde bis zum verlängert (-BEL/20/10002 :001).
Hintergrund: Die am mit dem Königreich Belgien abgeschlossene und am , am , sowie am verlängerte Konsultationsvereinbarung zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern läuft grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats verlängert wird (-BEL/20/10002 :001).
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom wurde sie nunmehr bis zum verlängert.
Die in der Konsultationsvereinbarung vom getroffene allgemeine Regelung, dass eine Kündigung der Konsultationsvereinbarung einseitig von jeder der zuständigen Behörden durch Mitteilung an die andere zuständige Behörde möglich ist, bleibt unberührt. Eine frühere Beendigung der Vereinbarung bleibt somit möglich.
Das vollständige Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
NWB PAAAH-74580