Online-Nachricht - Mittwoch, 24.03.2021

Grenzpendler | Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden erneut verlängert (BMF)

Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden v. zur Entlastung von Grenzpendlern im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie wurde zum dritten Mal verlängert - nunmehr bis zum . Hierauf macht das BMF aufmerksam ( Z IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001).

Hintergrund: Die am mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens haben wir uns mit den Niederlanden darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum Bestand haben wird. Hierzu haben die zuständigen Behörden am 5./ eine schriftliche Absprache unterzeichnet, die dem BMF-Schreiben beigefügt ist.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
SAAAH-74579