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Aktuelle Änderungen am IDW PS 270 n. F.
Seit dem gilt das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG). Damit wurden u. a. die §§ 18 und 19 der Insolvenzordnung geändert. IDW PS 270 n. F. „Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung“ wurde in seinen erläuternden Textziffern A11 und A13 entsprechend angepasst und legt damit nun die Auswirkungen dieser Änderungen bei den insolvenzrechtlichen Prognosezeiträumen auf die Beurteilung der handelsrechtlichen Fortführungsprognose durch den Abschlussprüfer dar. Demgegenüber werden die Auswirkungen temporärer Regelungen, Regelungen, wie der im Jahr 2021 auf vier Monate verkürzte Prognosezeitraum bei der Überschuldungsprüfung, wenn die (potentielle) Überschuldung durch die Coronavirus-Pandemie begründet ist (vgl. § 4 Cov...