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Der neue IDW PS 521
Die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG
Am erfolgte nach intensiven Debatten die Verabschiedung des IDW Standards: Die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG (IDW PS 521 n. F.). Der neue Prüfungsstandard 521 wurde wegen zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen erforderlich. Er berücksichtigt zusätzliche Aspekte und enthält Klarstellungen und Abgrenzungen zur zugrunde liegenden Auftragsart.
Der neue Prüfungsstandard ist für Prüfungen von Wertpapierdienstleistungsgeschäften nach § 89 WpHG anwendbar, mit denen nach dem begonnen wird. Er ersetzt den Prüfungsstandard PS 521 a. F., der am aufgehoben wurde.
Theile, Prüfungsbericht (HGB), NWB PAAAH-55091
Der IDW PS 521 n. F. setzt die Gesetzesänderungen des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte um.
Zusätzliche Berücksichtigung finden folgende Aspekte: Klarstellungen und Abgrenzungen bzgl. der zugrunde liegenden Auftragsart „Feststellungen auf der Grundlage durchgeführter Prüfungshandlungen und darauf bezogene Berichterstattung“; Mindestanforderungen an die durchzuführenden Prüfungshandlungen insbesondere für die durchzuführende Systemprüfung mit Funktionstests, sowie Stichproben- und Einzelfallprüfungen; aktualisierter Gliederungsvorschlag für die Gliederung des Prüfungsberichts in Anlage 1.
Die Systematik der Prüfungsfeststellungen wird beibehalten, es findet aber keine Zuordnung der einzelnen Pflichten im WpHG zu den quantitativen und qualitativen Mängeln im neuen Standard statt.
Es wird auf die Darstellung der zu prüfenden Pflichten und Regelungen im Standard verzichtet und ersatzweise eine Arbeitshilfe zur Durchführung der Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG veröffentlicht.
I. Einleitung
Zur Sicherung des Anlegervertrauens in die Transparenz und Integrität des Kapitalmarktes unterliegen die Wertpapierdienstleistungsunternehmen der Marktaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Der neue PS 521 war erforderlich geworden, da sich durch die Umsetzung der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) die gesetzlichen Grundlagen geändert haben. Gleichzeitig wurden aus diesem Anlass auch die zugrunde liegende Auftragsart konkretisiert und abgegrenzt, die Mindestanforderungen der durchzuführenden Prüfungshandlungen dargestellt und die Anforderungen an den Prüfungsbericht und den Fragebogen verdeutlicht. Zusätzlich ist in der Anlage eine aktualisierte Mustergliederung eines Prüfungsberichts angehängt.