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§§ 13, 24 EStG Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte für das Kalenderjahr 1996
1 Allgemeines
Für die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte für das Kalenderjahr (Kj.) 1996 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 1996/97 gelten die grundlegenden Anordnungen in den Rundverfügungen (Rdvfg.) vom , vom , vom und vom – S 2230 A – St 34 2 –, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
2 Schätzungslandwirte
2.1 Allgemeines
Der bisher verwendete Begriff der ”landwirtschaftlichen Nutzfläche” wird zwecks Anpassung an die Arbeitsanleitung zur Ermittlung der Kennzahlen ohne inhaltliche Änderung durch den Begriff ”landwirtschaftliche Produktionsfläche (LP)” ersetzt.
2.2 Schätzungsausgangsbetrag
2.2.1 Einteilung der Betriebe
Die ab dem Wj. 1993/94 maßgebende Einteilung der landwirtschaftlichen Betriebe bleibt unverändert bestehen, aus Zweckmäßigkeitsgründen wird sie dennoch nachfolgend aufgeführt.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einteilung in die Gruppen | 1 Getreidebau | 2 Hackfruchtbau | 3 Veredelung | 4 Milchvieh | 5 Futterbau |
Anbauflächen in v.H. der
landwirtschaftlichen Produktionsfläche (LP) | |||||
Getreide | über 50 | über 50 | über 50 | unter 50 | unter 50 |
Hackfrüchte | unter 20 | über 20 | unter 20 | unter 20 | unter 20 |
Futterbau | unter 30 | unter 30 | unter... |