Frohe Ostern wünsche ich Ihnen!
Und dass Sie die freien Ostertage genießen können, auch wenn diese - wie im vergangenen Jahr - anders gefeiert werden müssen, als wir uns das alle wünschen würden...
Die Tage bis dahin verkürzen wir Ihnen mit spannender Lektüre: Mit der unentgeltlichen Wärmelieferung und deren umsatzsteuerrechlichen Behandlung beschäftigt sich .
Die Aufteilung von Hotelumsätzen nach Steuersätzen ist Thema des Beitrages von .
Und ganz zauberhaft ist der Beitrag von , der beschäftigt sich nämlich mit der Frage, ob ein Zauberkünstler den ermäßigten Steuersatz geltend machen kann.
Ein neues BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Organschaft bei insolvenzrechtlich (vorläufiger) Eigenverwaltung stellt Ihnen schließlich vor.
Beste Grüße und genießen Sie den Frühlingsanfang!
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 6 / 2021 Seite 1
NWB HAAAH-74266