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Verbilligte Wohnungsvermietung an Arbeitnehmer
Seit dem können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfreie Vorteile durch die verbilligte Vermietung von Wohnungen zuwenden. Bei der Umsetzung der neuen steuerlichen Regelung sind auch Fragen des Sozialversicherungs-, Bilanz- sowie Arbeits- und Mietrechts zu berücksichtigen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Steuerliche Auswirkungen: [i]Bewertungsabschlag bei MitarbeiterwohnungenDer Bewertungsabschlag beträgt ein Drittel der ortsüblichen Miete, d. h. die Miete (Kaltmiete plus Nebenkosten) kann um ein Drittel verbilligt werden, ohne dass es zu einem zu versteuernden geldwerten Vorteil kommt. Der Bewertungsabschlag muss nicht zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gewährt werden; eine Mietverbilligung, die durch eine Gehaltsumwandlung finanziert wird, ist ebenfalls möglich. Übersteigt der Mietnachlass den Bewertungsabschlag, ist nur der übersteigende Betrag zu versteuern. Es gibt nicht die eine ortsübliche Miete, sondern es besteht eine Spannbreite. Von daher ist die Ermittlung der ortsüblichen Miete nicht trivial.
[i]WohnungsbegriffUnklar in diesem Zusammenhang ist, ob der Wohnungsbegriff der R 8.1 Abs. 6 LStR oder der strengere des Anwendungsschreibens zu § 7b EStG v. zur Anwendu...