Grenzpendler | Konsultationsvereinbarung Frankreich erneut verlängert (BMF)
Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vom zur Besteuerung von Grenzpendlern wurde erneut verlängert, nunmehr bis zum (-FRA/19/10018 :007).
Hintergrund: Die am mit der Französischen Republik abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern in der Fassung des Revisionsprotokolls vom und der Zusatzabkommen vom , und verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens haben wir uns mit Frankreich darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum Bestand haben wird. Hierzu haben die zuständigen Behörden eine schriftliche Absprache unterzeichnet, die ich Ihnen hiermit übersende.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB GAAAH-74194