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Ein „Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“
I. Der Referentenentwurf v.
[i]Referentenentwurf v. 15.2.2021 unter https://go.nwb.de/22gd6Am veröffentlichte das BMF einen Referentenentwurf zur Umsetzung jüngerer Entwicklungen auf Ebene der EU bezüglich schädlicher Steuerpraktiken, wobei von der Anwendung des Gesetzes potenziell auch Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen betroffen sein werden.
[i]Rat der EU, Liste der nicht kooperativen Steuergebiete unter https://go.nwb.de/4q0r9, Report Code of Conduct Group (Business Taxation) unter https://go.nwb.de/76jqhIm November 2019 hatte die Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) Diskussionsaspekte wegen der Anpassung der sog. schwarzen Liste sowie konkrete Empfehlungen hinsichtlich potenzieller Abwehrmaßnahmen veröffentlicht, welche die EU-Mitgliedstaaten ergreifen sollen, um eine ausgeglichene und „faire“ Besteuerung sicherzustellen und insbesondere um „nicht kooperative“ Staaten dazu anzuhalten, ihre Steuersysteme dem internationalen Konsens hinsichtlich Systematik und Transparenz anzugleichen. Diese Empfehlungen wurden vom Rat der EU gebilligt.
II. Die Inhalte des Gesetzentwurfs
Der Entwurf des BMF für das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) sieht ein neues „Gesetz“ mit lediglich 13 Paragraphen vor. Daneben sieht der Referentenentwurf Anpassungen am Einkommensteuergesetz, am Körperschaftsteuergesetz, an der Abgabenordnung und am Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz vor, welche im Kontext des neuen...