Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 523/20

Gesetze: SGB 5 § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; SGB 5 § 188 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

1. Für eine obligatorische Weiterversicherung nach § 188 Abs 4 SGB V ist kein Raum, wenn die Krankenkasse zu Unrecht eine Familienversicherung rückwirkend beendet hat.

2. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Familienversicherung in der Vergangenheit bestand oder nicht, ist zwischen den materiellen Voraussetzungen der Familienversicherung und der Berechtigung der Krankenkasse zur (rückwirkenden) Beendigung einer Familienversicherung zu unterscheiden (vgl , SozR 3-2500 § 10 Nr 19).

3. Aus den in einem Jahr erzielten (schwankenden) Einkünften aus Kapitalvermögen kann nicht ohne Weiteres der Schluss gezogen werden, dass Einkünfte in dieser Höhe auch in den Folgejahren erzielt worden wären. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Familienmitglieds darf nicht bloß vermutet oder unterstellt werden, sondern muss tatsächlich vorliegen. (Der Senat hat die Revision zugelassen)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAH-74006

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.02.2021 - L 11 KR 523/20

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen