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BFH 15.07.2020 III R 68/18, StuB 6/2021 S. 259

Gewerbesteuer | Freibetrag bei unterjähriger Begründung einer GmbH & atypisch Still

(1) Nimmt eine GmbH im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter auf, so ist der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften geltende Freibetrag von 24.500 € in dem an die GmbH als Geschäftsherrn zu adressierenden, die GmbH & atypisch Still betreffenden Gewerbesteuermessbescheid zu berücksichtigen. (2) Der GmbH selbst steht der Freibetrag nicht zu; der aufgrund des von ihr vor der Aufnahme des stillen Gesellschafters erzielten Gewinns ermittelte Gewerbeertrag ist daher nicht zu kürzen (Bezug: § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG).

Praxishinweise

(1) Der Gewerbeertrag ist nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG auf volle 100 € nach unten abzurunden und bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag i. H. von 24.500 €, höchstens j...

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