Kassen | Nichtbeanstandungsfrist der Länder läuft ab (DStV)
Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder zur Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE läuft zum aus. Hierauf macht der DStV aktuell aufmerksam und weist zugleich auf Startschwierigkeiten in Bezug auf cloudbasierte TSE-Lösungen hin. Betroffene sollten dem DStV zufolge zeitnah eine Fristverlängerung nach § 148 AO beantragen.
Hierzu führt der DStV u.a. weiter aus:
Besonders mit Blick auf cloudbasierte TSE-Lösungen gibt es weiterhin erhebliche Startschwierigkeiten. Nach Informationen des DStV ist bislang nur eine Cloud-TSE durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.
Auch die (neuerlichen) Anforderungen an Zertifizierung und Anwenderumgebung führen zu Irritationen. Viele Unternehmen können daher bereits jetzt absehen, dass es in puncto Implementierung, Zertifizierung oder Anpassung der Betriebsumgebung im Zusammenhang mit der Cloud-TSE bis Ende März eng wird.
Eine erneute generelle kurzfristige Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist ist seitens Bund und Ländern nicht zu erwarten. Ob es gestufte Einführungsregelungen speziell für die Cloud-TSE gibt, bleibt abzuwarten.
Der DStV empfiehlt in diesen Fällen daher, zeitnah einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 AO beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
Teile der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben hierfür eine detaillierte Praxishilfe veröffentlicht, welche u.a. auf der Homepage des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks veröffentlicht ist.
Quelle: DStV, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB HAAAH-73871