Corona | Vereinfachte Stundungsanträge für betroffene Betriebe bis (FinMin)
Die Finanzministerien der Länder haben sich am darauf verständigt, die Möglichkeiten vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis zum zu verlängern.
Hierzu führt das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg u.a. weiter aus:
Seit dem Frühjahr 2020 können Betriebe, die von der Pandemie betroffen sind, in einem vereinfachten Verfahren Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragen, ohne dass darauf Zinsen oder Säumniszuschläge erhoben werden. Auch Vollstreckungsmaßnahmen sind ausgesetzt.
Durch den einstimmigen Beschluss der Finanzministerkonferenz sind die Länder nun berechtigt, die Stundungen bis Juni zu gewähren.
Quelle: FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB LAAAH-73699