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§ 17 EStG Ermittlung der Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins bei wesentlichen Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG
Bezug:
Mit o. a. Erlass teilt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern folgendes mit:
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist bei der Ermittlung der Anschaffungskosten für eine wesentliche Beteiligung i. S. d. § 17 EStG sowohl die Sonderrücklage nach § 27 Abs. 2 Satz 3 DMBilG als auch die Sonderrücklage nach § 17 Abs. 4 DMBilG als Bestandteil des maßgeblichen Eigenkapitals anzusehen und bei der Ermittlung der Anschaffungskosten anzusetzen.