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Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nach neuem Spendenrecht; Handeln des Landessportbundes im Auftrag der ihm angeschlossenen Sportvereine
Im wird zu den rechtlichen Möglichkeiten der Landessportbünde nach der Neuordnung des Spendenrechts für die ihnen angeschlossenen Sportvereine Zuwendungsbestätigungen auszustellen und zu den haftungsrechtlichen Konsequenzen wie folgt Stellung genommen:
1. Rechtliche Möglichkeiten der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen durch die Landessportbünde für die ihnen angeschlossenen Sportvereine
Behandlung der Landessportbünde als Durchlaufstelle
Die Landessportbünde können nach der Neuordnung des Spendenrechts nicht als sog. Durchlaufstelle für die ihnen angeschlossenen Sportvereine auftreten.
Das Durchlaufspendenverfahren nach dem alten Spendenrecht sah vor, Spenden zur Förderung des Sports nur dann beim Zuwendenden steuerlich zu begünstigen, wenn der Empfänger der Zuwendung eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle war. Nach H 111 Stichwort ”Durchlaufspendenverfahren” EStH 1999 kamen als begünstigte Empfänger entsprechender Zuwendungen nur inländische Gebietskörperschaften oder eine ihrer Dienststellen in Betracht. Diese Voraussetzungen trafen und treffen auf di...