Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Gewerbesteuerfreibetrag bei Gründung einer GmbH & atypisch Still
Bei Gründung einer GmbH & atypisch Still im Laufe des Jahres wird der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.500 € für die GmbH & atypisch Still, die eine Mitunternehmerschaft darstellt, in voller Höhe gewährt. Jedoch wird der GmbH für die Zeit vor der Gründung der GmbH & atypisch Still kein Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG gewährt.
Im [i]Finanzamt erließ zwei Gewerbesteuermessbescheide Streitfall wurde am eine GmbH & atypisch Still gegründet, indem sich der X als atypisch stiller Gesellschafter an der schon länger existierenden GmbH beteiligte. Das Finanzamt erließ zwei Gewerbesteuermessbescheide: Der erste Bescheid ging an die GmbH und erfasste den Gewinn vom bis zum ; ein Freibetrag wurde nicht berücksichtigt. Der zweite – nicht streitige – Bescheid betraf die GmbH & atypisch Still und erfasste ...