Die nichtfinanzielle Berichterstattung
1. Aufl. 2021
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VI. Besondere Anforderungen an die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b und 315c HGB)
1. Abgrenzung der berichtspflichtigen Konzerne
§ 315b HGB fordert an erster Stelle, dass eine Kapitalgesellschaft als Mutterunternehmen gem. § 290 HGB zu beurteilen ist. Dieses hat in Folge seinen Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung zu erweitern. Hierzu ist anzumerken, dass
einerseits auch Mutterunternehmen von Rechtsformen, die Kapitalgesellschaften gleichgestellt werden (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des § 264a HGB, eingetragene Genossenschaften, Europäische Gesellschaften), sowie rechtsformunabhängig Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen (basierend auf §§ 340i Abs. 5 bzw. 341j Abs. 4 HGB) unter die Berichtspflicht fallen können;
andererseits Unternehmen anderer Rechtsformen bzw. Betätigungsfelder auch trotz einer etwaigen Konzernrechnungslegungspflicht gem. § 11 PublG nicht hierunter fallen.
Die weiteren Kriterien, anhand derer das Vorliegen einer Berichtspflicht für diese Unternehmen zu identifizieren ist, werden in weitgehender Analogie zu § 289b Abs. 1 HGB festgelegt; abgestellt wird erneut sowohl auf die Kapitalmarktorientierung als auch auf Größenkriterien:
§ 315b Abs. 1 Nr. 1 HGB: Die Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert i. S. des § 264d HGB (K...