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FG Köln Urteil v. - 15 K 2394/19

Gesetze: EStG § 21; EStG § 15

Vermietung und Verpachtung

Qualifikation von Einkünften aus der Vermietung von Appartements in einem "boarding-house"

Leitsatz

Einkünfte aus der Vermietung von 19 voll möblierten Appartements eines „boarding-house”, die der Stpfl. u.a. durch Flyer und in Buchungsportalen bewirbt, sind auch dann (noch) als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren, wenn der Stpfl. das Boardinghouse zeitweise als „Aparthotel” bezeichnet, allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und die Nutzer als „Kunden” bezeichnet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 36
DStRE 2021 S. 1226 Nr. 20
KÖSDI 2021 S. 22432 Nr. 10
UAAAH-73281

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FG Köln, Urteil v. 12.11.2020 - 15 K 2394/19

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