Angehörigendarlehen bei wegen Vollmachtsmissbrauchs zivilrechtlich sittenwidrigem Insichgeschäft
Leitsatz
1) Verträge unter nahen Angehörigen werden in der Regel nur dann steuerlich anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam, klar,
eindeutig und leicht nachprüfbar sind und dem entsprechen, was unter sonst gleichen Umständen auch zwischen fremden Personen
hätte vereinbart werden können. Zudem muss die tatsächliche Durchführung des Vertrags wie unter fremden Dritten erfolgt sein.
2) Ein Angehörigendarlehen, das auf einem wegen Vollmachtsmissbrauchs zivilrechtlich sittenwidrigem Insichgeschäft beruht,
ist steuerlich nicht anzuerkennen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGK:2020:1014.14K1414.19.00
Fundstelle(n): ErbStB 2021 S. 142 Nr. 5 YAAAH-72717
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