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Erneute Überarbeitung von November-/Dezemberhilfen und Überbrückungshilfe III
BMWi und BMF (Stand: ) haben ein neues Corona-Rettungspaket geschnürt, das Modifikationen der November-/Dezemberhilfen und der Überbrückungshilfe III beinhaltet.
I. Zusätzliche Flexibilität bei November- und Dezemberhilfe
[i]Zusammenlegung der Programme und ErweiterungDie Programme für die November- und Dezemberhilfen, deren Vollzugshinweise noch nicht aktualisiert sind, wurden zusammengelegt (Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz [WPK] v. ) und um das Programm „EXTRA“ für größere Fördervolumina erweitert. Hierbei wurden die bisherigen Programme „November- und Dezemberhilfe plus“ integriert.
[i]Wahlrecht für Unternehmen mit größerem FinanzierungsbedarfUnternehmen mit größerem Finanzierungsbedarf können nun wählen, auf welcher beihilferechtlichen Grundlage sie diese Hilfen beantragen ( Gemeinsame PM von BMWi und WPK v. ). Sobald der von der Europäischen Kommission verlängerte und erweiterte befristete Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie genehmigt ist, gelten folgende beihilferechtliche Rahmenregelungen:
[i]Beihilferechtliche RahmenregelungenKleinbeihilfenregelung und De-minimis-Verordnung für Beträge bis 2 Mio. € ohne Verlustnachweis;
Fixkostenhilferegelung für Beträge bis 10 Mio. €;
Schadensausgleichsregelung (ohne betragsmäßige Begre...