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Kommentierte Nachricht NWB EV 3/2021 S. 104

Grunderwerbsteuer – Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage bei der Grunderwerbsteuer (BFH)

Jürgen Dräger und Dr. Katrin Dorn

Mit hat der BFH entschieden, dass beim Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrücklage zu mindern ist. Dies hatte der BFH bereits für den Erwerb einer Eigentumswohnung im Rahmen einer Zwangsversteigerung entschieden (vgl. , BStBl 2016 II S. 619).S. 105

Dem Urteil lag vereinfacht folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin und jetzige Revisionsklägerin erwarb Sondereigentum an mehreren Gewerbeeinheiten und Tiefgaragenplätzen in Verbindung mit den Miteigentumsanteilen an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu denen sie gehörten (Teileigentumsrechte). Dabei vereinbarten die Vertragsparteien...

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