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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 R 736/20

Gesetze: SGG § 159 Abs. 1 Nr. 2; SGG § 103; SGB I § 66; SGB VI § 43

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Verletzung der Pflicht zur Amtsermittlung aus § 103 SGG liegt vor, wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterlässt, obwohl es sich ausgehend von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen.

2. Das Nichterscheinen des Klägers zu einer Begutachtung im Verwaltungsverfahren rechtfertigt es regelmäßig nicht, im gerichtlichen Verfahren von einer für erforderlich gehaltenen Ermittlung des medizinischen Sachverhalts abzusehen.

Fundstelle(n):
FAAAH-72181

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.07.2020 - L 8 R 736/20

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