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Neue Gestaltungsoptionen bei der Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer
Die Gestellung von Dienstwagen auch zur Privatnutzung ist noch immer ein beliebtes Incentive auf dem Arbeitsmarkt. Doch vor allem die umsatzsteuerliche Abbildung führt häufig zum Streit mit der Finanzverwaltung. Mit einer aktuellen Entscheidung stärkt der EuGH nun den Arbeitgebern den Rücken.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Ausgangslage: [i]Finanzverwaltung nimmt stets Tauschgeschäft anBei der Überlassung von Dienstwagen auch zur Privatnutzung geht die Finanzverwaltung bislang generell davon aus, dass insoweit ein tauschähnlicher Vorgang vorliegt: Arbeitsleistung gegen Dienstwagenüberlassung. Dies rechtfertigt eine Besteuerung der Fahrzeuggestellung sowohl im Bereich der Lohnsteuer als auch im Bereich der Umsatzsteuer.
EuGH: [i]EuGH, Urteil v. 20.1.2021 - Rs. C-288/19 „QM“, NWB AAAAH-70097 Diese Verwaltungspraxis stellt der „QM“ ( NWB AAAAH-70097) in Bezug auf die Umsatzsteuer infrage. Denn der Gerichtshof geht davon aus, dass ein Dienstwagen ohne besondere Zusatzvereinbarungen grundsätzlich unentgeltlich überlassen wird. Allein aus dem Bestehen des Arbeitsverhältnisses könne nicht geschlossen werden, dass ein Arbeitnehmer für die Dienstwagenüberlassung auf Gehalt verzic...