Gesetzgebung | Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (BMF)
Das BMF hat am den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (Stand: ) veröffentlicht.
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) aus dem Jahr 2009 wurden Konsequenzen verwaltungsseitiger und materiellsteuerrechtlicher Art an solche Geschäftsbeziehungen geknüpft, die zu Staaten bestehen, welche als intransparent gelten. Die Anforderungen an die steuerliche Transparenz entsprechen nicht länger den internationalen Standards. Zudem erfasst das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz nicht alle Kriterien, die der Beurteilung eines Staates als nicht kooperativ im Sinne der "schwarzen Liste" zugrunde liegen.
Mit dem neuen "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" sollen Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen ermöglicht werden, die im Verhältnis zu solchen Staaten bzw. Steuerhoheitsgebieten Anwendung finden, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete geführt werden.
Das Gesetz basiert auf den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. schwarze Liste) sowie den seitdem in diesem Zusammenhang durch die Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) verhandelten und vom Rat gebilligten Maßnahmen.
Auf tatbestandlicher Ebene setzt dieses Gesetz die in der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) verhandelten und vom Rat beschlossenen Listenkriterien für nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete in deutsches Recht um. Dieses Gesetz gilt für alle Steuerpflichtigen und erfasst alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden, oder Landesfinanzbehörden oder Gemeinden verwaltet werden, ausgenommen die Umsatzsteuer (einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer), Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern.
Auf Rechtsfolgenseite sieht dieses Gesetz verwaltungsseitige Maßnahmen als auch legislative Abwehrmaßnahmen vor. Der Gesetzentwurf sieht Beschränkungen beim Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten vor, ebenso wie Einschränkungen bei der Entlastung von Abzugsteuern und eine teilweise Erhöhung des Steuersatzes bei bestimmten dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften. Daneben kommen gesteigerte Mitwirkungspflichten zur Anwendung.
Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz soll in seinem Regelungsgehalt beibehalten werden, soweit dieser mit den Vorgaben des Rates noch kompatibel ist.
Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
GAAAH-71229